Anfrage zu Corona-Maßnahmen

Mit Blick auf die immer noch sehr hohen Inzidenzzahlen und der knappen Verfügbarkeit von Intensivbetten in den Inn-Kliniken Mühldorf, 2 Intensivbetten, und Altötting, 0 Intensivbetten, (laut DIVI-Intensivregister mit Stand 27.11.20, 19:00 Uhr) sowie der bekannten Tatsache, dass eine Verlegung von Intensivpatienten in andere Kliniken derzeit kaum möglich ist, möchten wir hiermit Anfragen, wie das Landratsamt vorgeht um die Gefahr eines größeren Infektionsgeschehens bei besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere die Bewohner von stationären Altenpflegeeinrichtungen, da diese aufgrund ihres hohen Durchschnittsalters und den oft chronischen Vorerkrankungen besonders häufig von schweren Krankheitsverläufen betroffen sind.

Wir haben deshalb den Landrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Gibt es seitens des Gesundheitsamtes verbindliche Vorgaben für die stationären Pflegeeinrichtungen wie mit zurückverlegten Patienten, z.B. nach einer stationären oder ambulanten Behandlung im Krankenhaus, verfahren werden muss?
  2. Gibt es seitens des Gesundheitsamtes verbindliche Vorgaben, welche Schutzmasken durch Pflegepersonal in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bei Arbeiten oder Tätigkeiten am Bewohner getragen werden müssen? Community-Maske, medizinischer Mund-Nasen-Schutz, FFP2, KN95?
  3. Gibt es ein flächendeckendes Konzept zur regelmäßigen Reihentestung von Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis?
  4. Über welche Reserven an Hygienematerial, bzw. Schutzkleidung verfügt der Landkreis zurzeit und ist geplant diese Reserven weiter aufzustocken?

Des weiteren möchten haben wir in Bezug auf die Contact Tracing Teams (CCT) noch folgende zwei Fragen gestellt:

  1. Mit welcher Software bzw. welchen Programmen arbeiten die CCT derzeit?
  2. Über welche Schnittstelle findet der Datenaustausch zum LGL, RKI, usw. statt?

 

Wir sind gespannt auf die Beantwortung der Anfrage und werden ggf. auch Verbesserungsvorschläge einbringen.

Hier die Antworten auf die Anfrage

(1)    Gibt es seitens des Gesundheitsamtes verbindliche Vorgaben für die stationären Pflegeeinrichtungen wie mit zurückverlegten Patienten, z.B. nach einer stationären oder ambulanten Behandlung im Krankenhaus, verfahren werden muss?

(2)    Gibt es seitens des Gesundheitsamtes verbindliche Vorgaben, welche Schutzmasken durch Pflegepersonal in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungenbei Arbeiten oder Tätigkeiten am Bewohner getragen werden müssen? Community-Maske, medizinischer Mund-Nasen-Schutz, FFP2, KN95?

Die jeweiligen Einrichtungen haben zum  Teil in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eigene Hygienekonzepte entwickelt, die auch die von Ihnen in Frage 1 und 2 angesprochenen Punkte beinhalten. Unabhängig davon sind selbstverständlich alle bereits bestehende Regelungen z.B. des Arbeitsschutzes und der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben des Gesundheitsamtes.

 

(3)    Gibt es ein flächendeckendes Konzept zur regelmäßigen Reihentestung von Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis?

Es gelten die Regelungen des § 9 „Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen“ der InfektionsschutzmaßnahmenVO. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben des Gesundheitsamtes

 

(4)    Über welche Reserven an Hygienematerial bzw. Schutzkleidung verfügt der Landkreis zurzeit und ist geplant diese Reserven weiter aufzustocken?

Es ist gibt derzeit keine konkreten Planungen zur Aufstockung der Reserven. Die aktuellen Bestände werden wir Ihnen bei Bedarf nachreichen.

Des weiteren möchten wir in Bezug auf die Contact Tracing Teams (CCT) noch folgende zwei Fragen stellen:

  1. Mit welcher Software bzw. welchen Programmen arbeiten die CCT derzeit?

Bislang arbeiten die Mitarbeiter der CTT mit unserem Dokumenten-Management-System enaio, das im gesamten LRA eingesetzt wird, sowie der staatlichen Software Survnet.

In den nächsten Tagen erfolgt der Umstieg auf die staatliche Software SORMAS-X

  1. Über welche Schnittstelle findet der Datenaustausch zum LGL, RKI, usw. statt?

Wir verwenden zur Datenübermittlung die amtliche Software Survnet.